Teilnahmebedingungen
Internationaler Müller-Thurgau-Preis 2025
Jubiläumswettbewerb zum
100-jährigen Jubiläum des Schmuggels der ersten Müller-Thurgau-Reben von der Schweiz über den See nach Deutschland und zum
175. Geburtstag von Prof. Dr. Hermann Müller-Thurgau.
Art. 1
Zum Wettbewerb können nur Stillweine der Rebsorte Müller-Thurgau angestellt werden.
Art. 2
Zum Wettbewerb zugelassen sind Müller-Thurgau-, Rivaner- und Riesling x Silvaner- Weine des Jahrgangs 2023 und 2024 aus allen Weinanbaugebieten der Welt.
Art. 3
Die angestellten Weine dürfen nicht über den Discount vertrieben werden.
Der Flascheninhalt der angestellten Weine darf max. 750 ml betragen.
Art. 4
Weingüter, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Importeure und Fachgroßhändler können Weine anstellen.
Art. 5
Weine, die angestellt werden, müssen einer der folgenden vier Kategorien zuzuordnen sein:
Kategorie I: Deutsche und andere Weine trocken, bis 9 g/l Restzucker
Kategorie II: Deutsche und andere Weine feinherb, von 10 bis 30 g/l Restzucker
Kategorie III: Schweizer Weine trocken, bis 4 g/l Restzucker
Kategorie IV: Schweizer Weine feinherb, von 5 bis 30 g/l Restzucker
Art. 6
Jeder Teilnehmer (siehe Art. 4) kann insgesamt maximal vier Weine zum Wettbewerb anmelden.
Art. 7
a) Zum Zeitpunkt der Anstellung müssen pro Wein noch mindestens 600 Flaschen vorrätig sein.
b) Zum Zeitpunkt der Siegerehrung müssen von jedem Siegerwein noch mindestens
100 Flaschen vorrätig sein. Die Teilnehmer erklären sich bereit, zur Siegerehrung
je 12 Flaschen des Siegerweines zur Verfügung zu stellen.
Art. 8
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Wein 60.- EUR inkl. 19% MwSt. Bankverbindung: IBAN: DE02 6906 1800 0006 0450 06; BIC: GENODE61UBE; Volksbank Überlingen
Art. 9
Jeder Wein muss mit einem vollständig ausgefüllten Weinpass angestellt und frei Haus zugesandt werden. Bank- und Zollgebühren trägt der Ansteller. Anmeldungen ohne vollständig ausgefüllten Weinpass können nicht berücksichtigt werden.
Art. 10
Sollte ein Wein in einer falschen Kategorie angestellt werden, wird er entsprechend dem Restzuckergehalt der korrekten Kategorie zugeordnet.
Art. 11
Anstellungen werden zwischen dem 7. April und dem 30. April 2025 angenommen.
Art. 12
Von jedem Wein müssen drei Flaschen in Begleitung des jeweiligen Weinpasses an folgende Adresse geschickt werden:
BodenseeWein e. V.
Internationaler Müller-Thurgau-Preis 2025
c/o Winzerverein Hagnau
Strandbadstr. 7
D-88709 Hagnau
Art. 13
Einsendeschluss der Weine ist der 30. April 2025.
Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
Art. 14
Die Verkostung wird vom Verein BodenseeWein e. V. durch eine unabhängige Fachjury durchgeführt.
Art. 15
Alle angestellten Weine werden blind verkostet und nach dem 20-Punkte-Schema bewertet.
Art. 16
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Art. 17
In jeder Kategorie werden die Erst- bis Drittplatzierten sowie die besten 30% ausgezeichnet.
Art. 18
Die Sieger der einzelnen Kategorien werden im Rahmen einer feierlichen Abschlussveranstaltung im Spiegelsaal des neuen Schlosses Meersburg am 15. Juli 2025 geehrt.
Zeitplan des Wettbewerbs
Einsendung der Proben: 01. April bis 30. April 2025
Verkostung und Bewertung: 20. Mai 2025
Abschlussveranstaltung / Siegerehrung 15. Juli 2025